Pflegende Angehörige leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag zur häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Doch auch sie benötigen gelegentlich eine Pause. Für genau solche Situationen wurde die Verhinderungspflege geschaffen – eine von der Pflegekasse finanzierte Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
In diesem Artikel erfahren Sie punktgenau, wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, welche Leistungen inbegriffen sind und was beim Antrag zu beachten ist.
1. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Damit Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
- Sie wird seit mindestens sechs Monaten im häuslichen Umfeld von einer privaten Pflegeperson betreut
- Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert, z. B. durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen
Hinweis: Die sechsmonatige Vorpflegezeit muss vor Beginn der Verhinderungspflege erfüllt sein, muss aber nicht durchgängig von derselben Person geleistet worden sein.
2. Wie hoch ist der Leistungsumfang?
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege folgende Leistungen:
- Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Ersatzpflege
- Zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget übertragbar → Gesamt: bis zu 2.418 Euro jährlich
- Maximal 42 Kalendertage pro Jahr
- Stundenweise Nutzung ohne Anrechnung auf die 42 Tage möglich
3. Welche Pflegepersonen können einspringen?
Die Ersatzpflege kann von verschiedenen Personen oder Einrichtungen übernommen werden:
- Angehörige (z. B. Geschwister, Kinder, Eltern)
- Freunde oder Nachbarn
- Ambulante Pflegedienste
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Wichtig:
Bei Pflege durch nahe Angehörige, die mit dem Pflegebedürftigen zusammenleben, gelten Einschränkungen in der Erstattung. In der Regel werden hier maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes gezahlt, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Verdienstausfall) nachgewiesen werden. Damit keine Ansprüche verfallen, sollten Sie jährlich rechtzeitig den Antrag auf Verhinderungspflege stellen.
4. Was wird durch die Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse erstattet je nach Pflegeart:
- Pflegekosten bei professionellen Diensten (Rechnung erforderlich)
- Aufwandsentschädigungen für private Pflegepersonen
- Fahrtkosten, Verdienstausfall und weitere nachweisbare Ausgaben
- Stundenweise Ersatzpflege – z. B. bei kurzfristiger Abwesenheit der Pflegeperson
5. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht übernommen werden:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Ersatzpflege
- Freizeitangebote oder Betreuung ohne pflegerische Leistung
- Leistungen ohne belegbare Nachweise (z. B. keine Quittung, kein Protokoll)
6. Wie wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gehandhabt?
- Bei Pflege durch Angehörige oder Freunde: 50 % des Pflegegelds wird weitergezahlt
- Bei professionellen Pflegediensten oder Einrichtungen: Pflegegeld ruht für den entsprechenden Zeitraum
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Regelungen, da es je nach Einzelfall Unterschiede geben kann.
7. Antragstellung – das ist wichtig
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann vor oder nach der Pflegeleistung gestellt werden. Dabei ist zu beachten:
- Formular bei der Pflegekasse anfordern oder online herunterladen
- Zeitraum und Art der Pflege angeben
- Ersatzpflegeperson oder Einrichtung benennen
- Belege und Nachweise einreichen
- Antrag spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Pflegeleistung einreichen
8. Vorteile der Verhinderungspflege
✅ Entlastung für pflegende Angehörige
Erholung, Freizeit oder berufliche Termine – die Pflege wird zuverlässig vertreten.
✅ Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse
Ein festes Jahresbudget sorgt für planbare Kostenübernahme.
✅ Flexible Nutzung
Tageweise, stundenweise oder in Kombination – die Nutzung passt sich an den Alltag an.
✅ Rechtssicherheit und klare Regelung
Gesetzlich geregelte Leistung mit klarem Anspruch und transparentem Umfang.
9. Fristen und Wiederholung
- Der Leistungsanspruch besteht einmal pro Kalenderjahr
- Nicht genutzte Mittel verfallen zum Jahresende
- Antrag kann jedes Jahr erneut gestellt werden
Tipp: Planen Sie frühzeitig – besonders bei längeren Abwesenheiten wie Urlaub oder Kuraufenthalten.
Fazit: Antrag lohnt sich – rechtzeitig planen und profitieren
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine sinnvolle Möglichkeit zur Entlastung, ohne dass die Pflege darunter leidet. Wer den Antrag frühzeitig stellt und den Leistungsumfang kennt, profitiert von klar geregelter Unterstützung durch die Pflegekasse.
Nutzen Sie die finanzielle Hilfe gezielt – für Ihre Gesundheit, Ihre Zeit und Ihre Lebensqualität.